Beratung

Was bedeutet die „Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung“ für Ratsuchende und deren Angehörige?

Hier finden Menschen mit Behinderungen, ihre Angehörigen und Interessierte eine von Kostenträgern unabhängige Möglichkeit, sich Informationen, Unterstützung und Rat zu holen.

Beraterin sitzt mit ratsuchender Person am Tisch und zeigt ihr eine Broschüre
Beraterin sitzt mit ratsuchender Person am Tisch und zeigt ihr eine Broschüre

Ganz gleich, welche Fragen Sie als Ratsuchende haben – sei es zur Hilfsmittelversorgung, Assistenz oder Pflege – sie haben das Recht auf umfassende Teilhabe am gesellschaftlichen Leben und auf alle dazu notwendigen, unterstützenden Leistungen.

In der Beratung erfahren Sie, welche Leistungen es gibt und wie sie diese beantragen können. Dabei stehen ihre persönlichen und behinderungsbedingten Bedürfnisse im Vordergrund.

Wir informieren über Anspruchsvoraussetzungen sowie Zuständigkeiten und verweisen Sie direkt an die zuständige Stelle.

Beratungsthemen

Die Beratungsthemen sind vielfältig und hängen mit den individuellen Anliegen der Ratsuchenden zusammen. Manche suchen die Beratung auf, um sich grundsätzlich zum Leben mit einer Behinderung zu informieren, weil sie oder ihre Angehörigen auf Grund von Alter, wegen eines Unfalls oder einer Erkrankung beeinträchtigt sind.

Andere wollen einen Antrag stellen und sich vergewissern, dass sie an alles gedacht haben.

Ganz gleich, welche Fragen Sie bezüglich einer Behinderung haben – gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Antworten und passen unsere Beratungsthemen entsprechend auf Ihren Bedarf an.